Informationssicherheit und Cyber Security

Was Schweizer nun beachten müssen hinsichtlich Informationssicherheit und Cyber Security infolge der gesetzlichen Vorschriften in der EU

Die EU-Vorschriften wie NIS2, DORA und DSGVO erhöhen die Anforderungen an die IT-Sicherheit und das Notfallmanagement auch für Schweizer Unternehmen. Insbesondere für Unternehmen, die in der EU tätig sind oder Daten von EU-Bürgern verarbeiten, ist die Einhaltung dieser Vorgaben entscheidend, um rechtliche und geschäftliche Risiken zu minimieren. Proaktive Massnahmen wie die Implementierung eines IT-Notfallmanagements, regelmässige Audits und die Zusammenarbeit mit Partnern, die ebenfalls den Standards entsprechen, helfen Schweizer Unternehmen, ihre Cybersicherheit zu stärken und Compliance zu gewährleisten.

1. Relevante EU-Vorschriften für Schweizer Unternehmen

Die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben der EU, die Schweizer Unternehmen direkt oder indirekt betreffen, sind:

  • NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive):
    • Verpflichtet Unternehmen kritischer Infrastrukturen (z. B. Energie, Gesundheit, Banken, IT-Dienstleister) zu einem hohen Maß an Cybersicherheit.
    • Schweizer Unternehmen, die in der EU tätig sind oder dort Dienstleistungen anbieten, müssen die Anforderungen an IT-Notfallmanagement, Risikomanagement und Vorfallsberichterstattung erfüllen.
  • DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung):
    • Regelt den Schutz personenbezogener Daten von EU-Bürgern.
    • Schweizer Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten, müssen entsprechende Sicherheitsvorkehrungen wie IT-Notfallpläne und Meldeverfahren implementieren.
  • Cyber Resilience Act (CRA):
    • Ab 2025 verpflichtend für Anbieter digitaler Produkte und Software.
    • Erfordert die Sicherstellung von Cybersicherheitsmaßnahmen über den gesamten Lebenszyklus von Produkten.

2. Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen

Erfüllung von Compliance-Vorgaben:

  • Schweizer Unternehmen müssen ihre IT-Notfallmanagementprozesse an EU-Standards wie NIS2 und DSGVO anpassen, um rechtliche Konsequenzen und Handelshindernisse zu vermeiden.
  • Beispielsweise müssen Vorfälle innerhalb strenger Fristen (z. B. 72 Stunden) gemeldet werden.

Erhöhte Anforderungen an IT-Sicherheitsmassnahmen:

  • Unternehmen müssen technische und organisatorische Massnahmen zur Abwehr von Cyberrisiken treffen. Dazu gehören:
    • Regelmässige IT-Notfallübungen.
    • Implementierung eines Incident Response Plans.
    • Kontinuierliche Risikobewertung und Sicherheitsprüfungen.

Meldepflicht und Zusammenarbeit mit EU-Behörden:

  • Unternehmen, die Dienstleistungen in der EU anbieten, müssen mit Behörden zusammenarbeiten und Vorfälle über Meldeportale melden.

Indirekte Auswirkungen durch Geschäftspartner:

  • Schweizer Unternehmen, die Teil einer Lieferkette mit EU-Unternehmen sind, müssen häufig NIS2-konforme Sicherheitsmassnahmen nachweisen, da Geschäftspartner dies fordern.

3. Massnahmen, die Schweizer Unternehmen ergreifen sollten

Einrichtung eines IT-Notfallmanagements:

  • Aufbau eines effektiven Systems zur Erkennung, Analyse und Behebung von IT-Sicherheitsvorfällen.
  • Erstellung und regelmässige Überprüfung von IT-Notfallplänen (z. B. nach ISO 27001/27035).

Meldeprozesse etablieren:

  • Sicherstellen, dass Vorfälle schnell erkannt und innerhalb der vorgeschriebenen Fristen gemeldet werden können.

Zusammenarbeit mit Partnern:

  • Sicherstellen, dass externe Dienstleister und Partner in der EU ebenfalls den Standards entsprechen.

Investition in Schulungen:

  • Teams für IT-Sicherheit und IT-Notfallmanagement sollten regelmässig geschult und auf neue Bedrohungen vorbereitet werden.

Technologische Anpassungen:

  • Einführung von Monitoring-Systemen, um Risiken frühzeitig zu erkennen.
  • Nutzung von Verschlüsselung, Zugangskontrollen und Backup-Strategien zur Datensicherung.

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