Umsetzung EU DSGVO / GDPR

EU-DSGVO einfach umsetzen: Leitfaden für Unternehmen & Webseiten

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft und regelt den Schutz personenbezogener Daten in der Europäischen Union (EU). Unternehmen und Webseitenbetreiber müssen sicherstellen, dass sie die Anforderungen erfüllen, um Bussgelder und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Auch aussereuropäische Unternehmen, wie die Schweiz, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten (z. B. durch eine Website mit EU-Kunden), müssen sich an die DSGVO halten.

1. Was ist die DSGVO?

Die DSGVO ist eine EU-weite Verordnung, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt. Sie gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unabhängig davon, ob das Unternehmen in der EU ansässig ist.

Ziele der DSGVO:

Die DSGVO ist eine EU-weite Verordnung, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt. Sie gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unabhängig davon, ob das Unternehmen in der EU ansässig ist.

  • Stärkung der Rechte von Nutzern und Kunden über ihre Daten.
  • Transparenz und Kontrolle über die Verarbeitung personenbezogener Daten.
  • Harmonisierung des Datenschutzes innerhalb der EU.
  • Strenge Vorgaben für Unternehmen bei der Verarbeitung und Speicherung von Daten.

2. Welche Unternehmen sind betroffen?

Die DSGVO gilt für alle Unternehmen und Organisationen, die:

  • Personenbezogene Daten von EU-Bürgern erfassen oder verarbeiten.
  • Eine Website oder Online-Dienste betreiben, die Besucher aus der EU haben.
  • Mitarbeiterdaten speichern oder Kundenlisten führen.

Beispiele:

  • Online-Shops
  • Dienstleister (z. B. Anwälte, Ärzte, Berater)
  • IT-Unternehmen
  • Behörden & öffentliche Einrichtungen
  • Kleinunternehmer & Freelancer

Achtung: Auch aussereuropäische Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten (z. B. durch eine Website mit EU-Kunden), müssen sich an die DSGVO halten.

3. Die 7 wichtigsten DSGVO-Pflichten für Unternehmen & Webseiten

1. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen

Unternehmen müssen ein Verzeichnis aller Datenverarbeitungen erstellen. Dies betrifft z. B.:

  • Welche personenbezogenen Daten werden erhoben?
  • Zu welchem Zweck?
  • Wie lange werden sie gespeichert?
  • Welche Rechtsgrundlage gibt es für die Verarbeitung?

Tipp: Die DSGVO stellt hierfür keine feste Vorlage bereit, aber viele Datenschutzbehörden bieten Muster an.

2. Datenschutzrichtlinien & Datenschutzerklärung auf der Website aktualisieren

Jede Webseite benötigt eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung, die einfach verständlich und vollständig sein muss. Sie sollte enthalten:

  • Welche Daten werden erhoben (z. B. Name, E-Mail, IP-Adresse)?
  • Warum werden die Daten erhoben?
  • Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung?
  • Werden Drittanbieter-Tools (z. B. Google Analytics) genutzt?
  • Welche Rechte haben Nutzer (z. B. Auskunft, Löschung, Widerruf)?

Tipp: Online-Generatoren können helfen, eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung zu erstellen (z. B. eRecht24 oder IT-Recht Kanzlei).

3. Einwilligung für Cookies & Tracking einholen (Cookie-Banner)

Die DSGVO und das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) verlangen, dass Nutzer aktiv der Verwendung von Cookies und Tracking-Tools (z. B. Google Analytics, Facebook Pixel) zustimmen müssen.

Anforderungen an Cookie-Banner:

  • Nutzer müssen aktiv zustimmen („Opt-in“, kein voreingestelltes Häkchen).
  • Eine Ablehnung muss genauso einfach möglich sein wie die Zustimmung.
  • Die Einwilligung muss dokumentiert werden (z. B. durch ein Consent-Tool wie Borlabs Cookie oder Cookiebot).

4. Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) mit Dienstleistern abschliessen

Wer externe Anbieter für die Datenverarbeitung nutzt (z. B. Cloud-Dienste, Newsletter-Tools wie Mailchimp oder Webhoster), muss einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abschliessen.

  • Der AVV regelt, dass der Dienstleister die Daten DSGVO-konform verarbeitet.
  • Er muss schriftlich oder digital abgeschlossen werden.
  • Viele grosse Anbieter (z. B. Google, Mailchimp, Shopify) bieten Standard-AVV an.

Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre Anbieter DSGVO-konform sind, besonders wenn Daten in Drittländer (z. B. USA) übertragen werden.

5. Datensicherheit gewährleisten (Technische & Organisatorische Massnahmen - TOMs)

Unternehmen müssen technische und organisatorische Massnahmen (TOMs) umsetzen, um Daten zu schützen. Dazu gehören:

Technische Massnahmen:

  • Verschlüsselung von Daten (z. B. SSL-Zertifikate, HTTPS für Websites)
  • Zugriffskontrollen (Passwortschutz, Zwei-Faktor-Authentifizierung)
  • Firewall und Virenschutz

Organisatorische Massnahmen:

  • Datenschutz-Schulungen für Mitarbeiter
  • Klare Regeln für den Umgang mit Daten
  • Regelmässige Datenschutz-Audits

6. Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchführen

Falls eine Datenverarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von Personen birgt (z. B. Videoüberwachung, KI-gestützte Analysen), ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich.

Eine DSFA hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen und Schutzmassnahmen zu definieren.

Tipp: Falls Unsicherheit besteht, kann ein externer Datenschutzbeauftragter helfen.

7. Betroffenenrechte umsetzen

Die DSGVO gibt Nutzern verschiedene Rechte über ihre Daten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie diese umsetzen können.

  • Recht auf Auskunft – Nutzer können erfahren, welche Daten gespeichert sind.
  • **Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) – Daten müssen auf Anfrage gelöscht werden.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit – Nutzer können ihre Daten anfordern und in ein anderes System übertragen lassen.
  • Recht auf Widerspruch & Widerruf – Nutzer können ihre Zustimmung zur Datenverarbeitung jederzeit zurückziehen.

Tipp: Unternehmen sollten Prozesse einrichten, um Anfragen schnell und DSGVO-konform zu bearbeiten.

4. Was passiert bei DSGVO-Verstössen?

  • Hohe Bussgelder: Bis zu 20 Mio. € oder 4 % des Jahresumsatzes (je nachdem, was höher ist).
  • Abmahnungen & Reputationsverlust: Verstösse können zu Abmahnungen von Wettbewerbern oder Datenschutzbehörden führen.
  • Verlust von Kundenvertrauen: Datenschutzverstösse können Kunden abschrecken.

Beispiel: Google erhielt eine Strafe von 50 Mio. € in Frankreich wegen unklarer Datenschutzinformationen.

So setzen Sie die DSGVO erfolgreich um

  • Datenschutzerklärung & Impressum aktualisieren
  • Cookie-Banner & Einwilligungen korrekt umsetzen
  • AV-Verträge mit Dienstleistern abschliessen
  • Sichere Datenverarbeitung durch technische & organisatorische Massnahmen gewährleisten
  • Betroffenenrechte ermöglichen

Tipp: Regelmässige Überprüfung & Anpassung der Datenschutzmassnahmen hilft, DSGVO-Konformität langfristig sicherzustellen.

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