
Die DSGVO ist eine EU-weite Verordnung, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt. Sie gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unabhängig davon, ob das Unternehmen in der EU ansässig ist.
Ziele der DSGVO:
Die DSGVO ist eine EU-weite Verordnung, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt. Sie gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unabhängig davon, ob das Unternehmen in der EU ansässig ist.
Die DSGVO gilt für alle Unternehmen und Organisationen, die:
Beispiele:
Achtung: Auch aussereuropäische Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten (z. B. durch eine Website mit EU-Kunden), müssen sich an die DSGVO halten.
1. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen
Unternehmen müssen ein Verzeichnis aller Datenverarbeitungen erstellen. Dies betrifft z. B.:
Tipp: Die DSGVO stellt hierfür keine feste Vorlage bereit, aber viele Datenschutzbehörden bieten Muster an.
2. Datenschutzrichtlinien & Datenschutzerklärung auf der Website aktualisieren
Jede Webseite benötigt eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung, die einfach verständlich und vollständig sein muss. Sie sollte enthalten:
Tipp: Online-Generatoren können helfen, eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung zu erstellen (z. B. eRecht24 oder IT-Recht Kanzlei).
3. Einwilligung für Cookies & Tracking einholen (Cookie-Banner)
Die DSGVO und das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) verlangen, dass Nutzer aktiv der Verwendung von Cookies und Tracking-Tools (z. B. Google Analytics, Facebook Pixel) zustimmen müssen.
Anforderungen an Cookie-Banner:
4. Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) mit Dienstleistern abschliessen
Wer externe Anbieter für die Datenverarbeitung nutzt (z. B. Cloud-Dienste, Newsletter-Tools wie Mailchimp oder Webhoster), muss einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abschliessen.
Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre Anbieter DSGVO-konform sind, besonders wenn Daten in Drittländer (z. B. USA) übertragen werden.
5. Datensicherheit gewährleisten (Technische & Organisatorische Massnahmen - TOMs)
Unternehmen müssen technische und organisatorische Massnahmen (TOMs) umsetzen, um Daten zu schützen. Dazu gehören:
Technische Massnahmen:
Organisatorische Massnahmen:
6. Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchführen
Falls eine Datenverarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von Personen birgt (z. B. Videoüberwachung, KI-gestützte Analysen), ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich.
Eine DSFA hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen und Schutzmassnahmen zu definieren.
Tipp: Falls Unsicherheit besteht, kann ein externer Datenschutzbeauftragter helfen.
7. Betroffenenrechte umsetzen
Die DSGVO gibt Nutzern verschiedene Rechte über ihre Daten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie diese umsetzen können.
Tipp: Unternehmen sollten Prozesse einrichten, um Anfragen schnell und DSGVO-konform zu bearbeiten.
Beispiel: Google erhielt eine Strafe von 50 Mio. € in Frankreich wegen unklarer Datenschutzinformationen.
Tipp: Regelmässige Überprüfung & Anpassung der Datenschutzmassnahmen hilft, DSGVO-Konformität langfristig sicherzustellen.



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